Jeder Sportler muss eine aktuelle Bescheinigung über die Sportgesundheit, die nicht älter als ein Jahr ist, vorlegen.
Die Sportler / Eltern sind eigenständig dafür verantwortlich, dass diese, vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene
Bescheinigung dem Schwimmclub vorgelegt wird.
Bei Nichtvorliegen dieser Bescheinigung kann keine Wettkampfmeldung erfolgen.