im folgenden findet Ihr einen Auszug aus dem Wettkampfbestmmungen Allgemeiner Teil.

Die kompletten Bestimmungen findet ihr auf der Webseite des DSV.

§ 8 Sportgesundheit

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§ 8 Sportgesundheit

  1. (1)  Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.

 

   

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NIX NEUES

   
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